Leistungsverständnis

Unternehmensberater sind unabhängige, eigenverantwortliche, qualifizierte und fachlich
kompetente Experten, die für Wirtschaftsunternehmen, die öffentliche Verwaltung,
Körperschaften öffentlichen Rechts und sonstige, auch nicht kommerzielle Institutionen
professionelle Beratungsleistungen bereitstellen.

Fachliche Kompetenz

  • Der Unternehmensberater deklariert gegenüber dem Auftraggeber jene Beratungsbereiche, für die er ausreichend fachlich kompetent ist, genau und übernimmt nur solche Aufträge, für deren Bearbeitung er, seine Mitarbeiter und/oder Kooperationspartner die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen einbringen können. Er übt seinen Beruf mit der zu Gebote stehenden Gewissenhaftigkeit aus.
  • Er bietet nur Lösungen an, die dem Stand der Wissenschaft, der aktuellen Branchenentwicklung und den Bedürfnissen der Kunden in bester Weise gerecht werden.
  • Er unternimmt alle Anstrengungen, seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden ständig zu verbessern und die Vorteile dieser Verbesserung seinen Klienten uneingeschränkt zugänglich zu machen.

Unabhängigkeit

  • Der Unternehmensberater hat bei seiner Berufsausübung seine persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu wahren. Er darf keine Bindungen – welcher Art auch immer – eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden könnten oder geeignet sind, das Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen.
  • Unternehmensberater erstellen keine Gefälligkeitsgutachten und widersetzen sich der subjektiven Beeinflussung der Ergebnisse ihrer Arbeit durch Dritte; sie führen ausnahmslos unvoreingenommene und objektive Beratungen durch.
  • Ist die Unabhängigkeit des Unternehmensberaters nicht mehr gesichert, weist er im Kundenkontakt dezidiert darauf hin und erweckt nicht den Eindruck der Neutralität und Objektivität.

Eigenverantwortlichkeit

Unternehmensberater haben ihre beruflichen Tätigkeiten in eigener Verantwortung zu
bestimmen. Die Eigenverantwortlichkeit verlangt vom Unternehmensberater, dass er sich
persönlich ein Urteil bildet und seine Entscheidungen danach ausrichtet.

Seriosität

  • Unternehmensberater empfehlen ihre Dienste nur dann, wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen erwarten dürfen, dass ihre Vorschläge und Empfehlungen genau definierte Vorteile für den Klienten bringen werden.
  • Seriöse Unternehmensberater wirken neben der analytisch-gutachterlichen Tätigkeit und der Erarbeitung von Empfehlungen auch bei der Realisierung der Vorschläge und Maßnahmen mit. Die Zusammenarbeit mit den Klienten erfolgt dabei solange, bis dieser ohne Hilfe des Unternehmensberaters die anstehenden Aufgaben selbst durchführen kann.

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